Die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde werden durch die Bauleitplanung vorbereitet und geleitet. Vorhaben der städtebaulichen Entwicklung oder der städtebaulichen Ordnung erfordern nach dem Bundesbaugesetz die Änderung bzw. Aufstellung von Bauleitplänen durch die Kommunen. Die Bauleitpläne bestehen aus einem Planteil und einem erläuternden Textteil (Begründung). Diese Begründung enthält auch Aussagen zu den Belangen des Umweltschutzes in Form eines Umweltberichtes.
• Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Flächennutzungspläne werden für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Sie stellen die tatsächliche bzw. die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Bodennutzung dar. Bei Bedarf können Ausschnitte geändert werden.
• Bebauungsplan
Der Bebauungsplan ist der verbindliche Bauleitplan. Er enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.


